Steuerberater für Abfindungen
Abfindung erhalten?
Gemeinsam schöpfen wir Ihre Möglichkeiten optimal aus
Ihre Abfindung soll Ihnen den nächsten Lebensabschnitt erleichtern. Ohne die richtige Steuerstrategie zahlen Sie möglicherweise mehr Steuern als notwendig. Mit dem passenden Auszahlungszeitpunkt, der Fünftelregelung und weiteren Gestaltungsmöglichkeiten senken wir Ihre Steuerlast deutlich, damit möglichst viel von Ihrer Abfindung bei Ihnen bleibt.
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Abfindungen steuerlich optimieren
Darauf achten wir als Steuerberater bei Abfindungen
Wie viel Steuer Sie auf Ihre Abfindung zahlen, hängt von vielen Faktoren ab. In unserer Beratung betrachten wir Ihre persönliche Situation und gehen alle Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen durch. Diese Stellschrauben sind dabei besonders wichtig:
Fünftelregelung (§ 34 EStG)
Bei einer hohen Abfindung steigt durch den progressiven Steuertarif auch Ihr Steuersatz stark an. Die Fünftelregelung mildert diesen Effekt: Rechnerisch wird nur ein Fünftel der Abfindung Ihrem übrigen Einkommen zugeschlagen und die daraus entstehende Mehrsteuer anschließend verfünffacht. So zahlen Sie spürbar weniger Steuern. Wir prüfen vorab, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die sogenannte „Zusammenballung von Einkünften“, damit Ihnen der Steuervorteil nicht verloren geht. Wichtig: Seit 2025 erhalten Sie die Ermäßigung nur noch über Ihre Einkommensteuererklärung.
Optimaler Zuflusszeitpunkt
Der Tag, an dem Ihre Abfindung auf dem Konto eingeht, entscheidet maßgeblich über Ihre Steuerlast. Wird die Auszahlung vom Dezember in den Januar des Folgejahres verschoben, lassen sich oft erhebliche Steuervorteile erzielen, vor allem wenn Sie im neuen Jahr vorübergehend weniger oder gar kein Einkommen haben. Da der Auszahlungstermin im Aufhebungsvertrag geregelt wird, sollten Sie diese Frage vor der Unterschrift klären. Wir analysieren Ihre Einkommensplanung und stimmen den optimalen Zeitpunkt auf Ihre Situation ab.
Weitere Optimierung der Steuerlast
Die Fünftelregelung wirkt am stärksten, wenn Ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte im Auszahlungsjahr möglichst niedrig sind. Mit gezielten Maßnahmen senken wir Ihr zu versteuerndes Einkommen: etwa durch Sonderzahlungen in eine Basis-Rente (Rürup), die Vorauszahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis zum Zweieinhalbfachen des Jahresbeitrags oder die steuerfreie Einzahlung von Teilen der Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge. Welche Kombination sich für Sie lohnt, berechnen wir individuell. So bleibt am Ende möglichst viel Netto von Ihrer Abfindung.
WICHTIG SEIT 2025
Fünftelregelung:
Neue Regeln bei der Besteuerung von Abfindungen
Seit dem 1. Januar 2025 hat sich bei der Besteuerung von Abfindungen Entscheidendes geändert: Arbeitgeber dürfen die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Ihre Abfindung wird daher zunächst wie normaler Arbeitslohn versteuert, und bei der Auszahlung wird deutlich mehr Lohnsteuer einbehalten als früher.
Den Steuervorteil der Fünftelregelung erhalten Sie erst nachträglich, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben und das Finanzamt die Ermäßigung im Steuerbescheid berücksichtigt. Bis dahin können viele Monate vergehen. Für Sie bedeutet das: Planen Sie die vorübergehend höhere Steuerlast in Ihre Finanzen ein und reichen Sie Ihre Steuererklärung für das Auszahlungsjahr möglichst früh ein.
Wir unterstützen Sie dabei, die Liquiditätslücke realistisch einzuschätzen, und erstellen Ihre Steuererklärung so, dass die Fünftelregelung korrekt angewendet wird und Sie Ihr Geld so schnell wie möglich zurückerhalten.
RECHENBEISPIEL
So viel Steuern können Sie bei Ihrer Abfindung sparen
Herr A. ist ledig, kinderlos und bezieht ein laufendes Gehalt von 100.000 € brutto im Jahr. Er erhält von seinem Arbeitgeber eine Abfindung von 300.000€. Durch geschickte steuerliche Gestaltung liegt das Sparpotenzial von Herrn A bei rund 48.000€, denn er hat sowohl mit seinem Arbeitgeber den Auszahlungszeitpunkt der Abfindung als auch die Zahlung der Krankenkassenbeiträge mit seiner Krankenkasse optimiert.
Frau B. ist ledig, kinderlos und bezieht ein laufendes Gehalt von 100.000 € brutto im Jahr. Frau B. erhält von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung von 300.000€. Außerdem vermietet Frau B. eine Eigentumswohnung. Durch geschickte steuerliche Gestaltung liegt das Sparpotenzial von Frau B. bei rund 59.000€, denn sie hat zusätzlich zu den Handlungen von Herrn A. auch die Renovierung ihrer vermieteten Wohnung zeitlich auf die Abfindungszahlung abgestimmt.
Vereinfachte Modellrechnung (Tarif 2026, ohne SolZ, ohne Kirchensteuer), ersetzt keine individuelle Beratung.
Steuerberater für Abfindungen – München & bundesweiT
Über HK Tax
Als Steuerkanzlei mit Sitz in München sind wir auf die steuerliche Optimierung hoher Abfindungen spezialisiert. Wir begleiten Fach- und Führungskräfte aus allen Branchen durch den gesamten Prozess Ihres Aufhebungsvertrags, persönlich in München oder per Videoberatung bundesweit. Zu unseren Mandanten zählen unter anderem Beschäftigte großer Automobilhersteller und Zulieferer, internationaler Industriekonzerne sowie aus dem Banken- und Versicherungssektor. Wir kennen die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Abfindungen im Detail und finden die Lösung, die zu Ihrer Situation passt.
Ihre Vorteile mit HK Tax
Spezialisierung auf steuerliche Optimierung von Abfindungen
Langjährige Erfahrung mit Mandanten aus verschiedenen Branchen
Persönliche Beratung direkt durch einen Steuerberater
SO ARBEITEN WIR
In vier Schritten zur optimalen Besteuerung Ihrer Abfindung
1. Kostenlose Erstberatung:
In einem ersten Gespräch, persönlich in München oder per Video, lernen wir Ihre Situation kennen und geben Ihnen eine erste Einschätzung.
2. Analyse Ihrer Situation:
Wir prüfen die steuerlichen Rahmenbedingungen Ihres Aufhebungsvertrags bzw. den Vertragsentwurf, Ihr bisheriges und künftiges Einkommen sowie Ihre persönlichen Pläne, etwa eine neue Stelle, eine Auszeit oder den Übergang in den Ruhestand.
3. Ihre individuelle Steuerstrategie:
Wir zeigen Ihnen, welcher Auszahlungszeitpunkt und welche Maßnahmen sich für Sie lohnen.
4. Umsetzung und Steuererklärung:
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung für das Auszahlungsjahr, damit Sie den Steuervorteil so schnell wie möglich erhalten.
Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen
Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus oder melden Sie sich direkt bei uns, um sich eine kostenlose Erstberatung von einem Steuerberater von HK Tax zu sichern.

Christoph Kleinhenz und Jonas Heinkel
Steuerberater und Partner bei HK Tax
HK Steuerberater PartG mbB
Widenmayerstraße 15 / IV
Am Friedensengel
80538 München
Tel: +49 89 38 38 240
Mail: info@hk-tax.de
Fragen und Antworten zu Abfindung und Steuern
Häufig gestellte Fragen
Ab welcher Abfindungshöhe lohnt sich ein Steuerberater?
Als Faustregel lohnt sich eine Beratung meist ab einer Abfindung im mittleren fünfstelligen Bereich. Entscheidend ist aber weniger die Höhe als Ihre Gesamtsituation: Ihr übriges Einkommen im Auszahlungsjahr, der mögliche Auszahlungszeitpunkt und Gestaltungen wie Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge. Schon bei kleineren Abfindungen kann die richtige Strategie mehrere Tausend Euro sparen. In unserem Erstgespräch schätzen wir Ihr Einsparpotenzial ein.
Wie läuft die Beratung bei HK Tax ab?
Nach unserem Erstgespräch analysieren wir Ihren Aufhebungsvertrag und Ihre Einkommenssituation. Darauf aufbauend entwickeln wir eine individuelle Steuerstrategie, etwa zum optimalen Auszahlungszeitpunkt und zur Nutzung der Fünftelregelung. Anschließend übernehmen wir auch die Steuererklärung für das Auszahlungsjahr. Die Beratung ist persönlich in unserer Kanzlei in München oder per Video möglich.
Durch welche Maßnahmen kann ich bei der Abfindung am meisten Steuern sparen?
Die größten Hebel sind die Fünftelregelung nach § 34 EStG, ein Auszahlungszeitpunkt in einem einkommensschwachen Jahr sowie die Senkung des übrigen Einkommens, etwa durch Einzahlungen in die Basis-Rente (Rürup), die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen oder die steuerfreie Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge. Welche Kombination sich lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Eine Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig, aber in der Regel sozialversicherungsfrei. Liegt eine sogenannte Zusammenballung von Einkünften vor, wird sie ermäßigt nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) besteuert. Dabei wird rechnerisch nur ein Fünftel der Abfindung Ihrem übrigen Einkommen hinzugerechnet und die Mehrsteuer verfünffacht. Das mildert die Progression.
Was hat sich 2025 bei der Fünftelregelung geändert?
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug anwenden. Ihre Abfindung wird also zunächst wie normaler Arbeitslohn versteuert. Den Steuervorteil erhalten Sie erst nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung zurück. Das bedeutet: Die Steuererklärung ist Pflicht, wenn Sie von der Fünftelregelung profitieren wollen, und Sie sollten die vorübergehend höhere Steuerlast einplanen.
Lohnt es sich, die Auszahlung der Abfindung ins nächste Jahr zu verschieben?
Häufig ja. Wer zum Jahresende ausscheidet und die Abfindung erst im Januar ausgezahlt bekommt, hat im Auszahlungsjahr oft wenig oder kein weiteres Einkommen. Dann wirkt die Fünftelregelung besonders stark. Der Auszahlungszeitpunkt muss allerdings im Aufhebungsvertrag geregelt werden, also bevor Sie unterschreiben.
Wann greift die Fünftelregelung nicht?
Die Fünftelregelung setzt eine Zusammenballung von Einkünften voraus. Sie entfällt in der Regel, wenn die Abfindung in Raten über mehrere Jahre gezahlt wird. Sie kann auch entfallen, wenn die Abfindung geringer ist als der Verdienst, der Ihnen durch das Ausscheiden entgeht, etwa bei nahtlosem Wechsel in einen neuen Job. Wir prüfen die Voraussetzungen vorab, damit Ihnen der Steuervorteil nicht verloren geht.
Wann sollte ich bei einer Abfindung einen Steuerberater einschalten?
Idealerweise bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Viele Gestaltungsmöglichkeiten, etwa der Auszahlungszeitpunkt oder die Umwandlung von Teilbeträgen in eine betriebliche Altersvorsorge, lassen sich nur im Vertrag festlegen. Auch nach Unterschrift können wir Sie noch unterstützen, zum Beispiel bei Rürup-Einzahlungen und der Steuererklärung.
Fallen auf eine Abfindung Sozialversicherungsbeiträge an?
Nein. Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist in der Regel beitragsfrei in der Sozialversicherung. Es fallen nur Lohn- bzw. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Anders ist es bei Zahlungen, die eigentlich ausstehendes Gehalt oder Urlaubsabgeltung sind. Diese sind beitragspflichtig.
Was kostet die Beratung zur Abfindung?
Das Erstgesrpäch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Die weitere Beratung rechnen wir transparent nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Kosten der Steuerberatung können Sie grundsätzlich steuerlich geltend machen.